Allgemeine Geschäftsbedingungen des BIKE-Park Silbersattel in Steinach/Thür.
1. Risiko / Versicherungen
Alle Nutzer(innen) des BIKE-Park Silbersattel betreiben ihren Sport auf eigenes Risiko. Sie sind sich bewusst, dass Mountainbiking, insbesondere das befahren der BIKE-Park-Strecken mit ungewöhnlichen Risiken verbunden ist und deshalb über eine persönliche Unfall- und eine Privathaftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten verfügen.
2. Haftung
Die Nutzung des BIKE-Park Silbersattel, die Teilnahme an Schulungen, Bike-Seminaren, Kursen, Firmenevents und Veranstaltungen sowie die alleinige Nutzung geschieht auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Für die, durch Nichtbeachtung der Nutzungs- und Beförderungsbestimmungen, entstandenen Schäden an den Schleppeinrichtungen haftet der Verursacher und wird in vollem Umfang in Regress genommen. Alle Nutzer(innen) des BIKE-Park Silbersattel nehmen hiermit zur Kenntnis, dass die BIKE-Park-Strecken nur in Teilbereichen gesichert sind und somit keine Schadensersatzansprüche bzw. Forderungen bei Unfällen oder Materialschäden geltend gemacht werden können. Es ist dem Betreiber nicht möglich jedes Hindernis im BIKE-Park abzusichern.
3. Kommerzielle Nutzung
Die Skiarena Silbersattel Steinach GmbH ist der Betreiber des BIKE-Park Silbersattel. Veranstaltungen jeglicher Art sind ausschließlich von der Skiarena Silbersattel Steinach GmbH genehmigen zu lassen. Jegliche kommerzielle Aktionen und Veranstaltungen im BIKE-Park Silbersattel durch Dritte sind untersagt. Hierzu zählen auch Vermarktungs-, Werbe- und Fotorechte. Hier besteht ein Exklusivrecht. Rechtliche Schritte werden bei Zuwiderhandlung eingeleitet
4. Nutzung
Die Nutzung des BIKE-Park Silbersattel und der Liftanlagen ist nur mit gültiger Eintrittskarte (Liftpaß) erlaubt. Die Eintrittskarte muss sichtbar getragen werden.
Alle Nutzer des BIKE-Park Silbersattel haben die Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln (siehe Aushang Schlepplift / Sessellift / Station / Strecken) zu beachten. Bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln steht es dem Betreiber frei, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und die Eintrittskarte einzuziehen.
Das Befahren der einzelnen Abfahrten außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten erfolgt auf eigenes Risiko. Eigene Transporte bergauf (z.B. benutzen der Waldwege mit PKW o.ä. Fahrzeugen) ist lt. Waldgesetz verboten!
Der Betreiber behält sich vor, bei Nichtbeachtung ein Bußgeld in Höhe von € 200,- inklusive Hausverbot zu erheben.
5. Pflichten / Anweisungen
Im BIKE-Park Silbersattel besteht Helm- und Protektorenpflicht.
Unfälle und Sachbeschädigungen sind sofort an der Berg-/Talstation des Sesselliftes oder an der Kasse zu melden. Die aufgestellten Hinweisschilder und Markierungen auf den einzelnen Strecken müssen, um Unfälle zu vermeiden, unbedingt beachtet werden.
Aus Naturschutzgründen dürfen nur die gekennzeichneten Strecken befahren werden!
Alle Nutzer(innen) des BIKE-Park Silbersattel werden, ohne besondere Aufforderung, die Anweisung des Betreiber- und des Liftpersonals befolgen und haben sich an die Vorschriften zum Transport der Bikes und der Benutzung des BIKE-Park Silbersattel zu halten.
6. Anerkennung
Durch das Lösen der Eintrittskarte werden diese BIKE-Park - Bedingungen und die
AGB der Skiarena Silbersattel (allgemeine Geschäftsbedingungen) anerkannt.
7. Gerichtsstand
Gerichtsstand des BIKE-Park Silbersattel ist Steinach/Thür.
Steinach im Mai 2005 (geändert 4/2007)